BFH: Kanal-TÜV ist steuerlich absetzbar!

Die entstehenden Kosten im Rahmen der Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren sind steuerlich absetzbar.
Der Bundesfinanzhof hat die Position des Finanzgerichts Köln aus dem Jahr 2012 bestätigt, wonach Gutachten als eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung zu werten sind (Aktenzeichen: VI R 1/13).
Durch diese Entscheidung wurde die bisherige Praxis der Finanzämter in Nordrhein-Westfalen korrigiert, welche sich bis dahin an den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums orientiert hatten und die Steuerbegünstigung ablehnten.

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